Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bindet deutsche Ausländerbehörden an gesetzlich normierte Fristen. Wir steuern alle Schnittstellen zwischen den Ministerien in Ankara und den Ausländerbehörden in Hamburg und bundesweit.
Kein Algorithmus: Persönliche Eignungsfeststellung durch Mustafa Yildiz und Fachprüfer in Istanbul und Ankara. Abgleich von Zeugnissen, Notenspiegeln und praktischer Berufserfahrung nach deutschem Berufsbild.
Zusammenstellung und amtlich vereidigte Übersetzung aller Studien- und Ausbildungspläne. Direkte Einreichung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bzw. den zuständigen Landesprüfungsämtern.
Parallel zum behördlichen Vorlauf absolvieren die Kandidaten intensiven Sprachunterricht. Im Fokus: Fachspezifische Begriffe, Arbeitssicherheit und betriebliche Kommunikation im deutschen Arbeitsalltag.
Einholen der verbindlichen Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 81a. Reservierung bevorzugter Botschaftstermine in Ankara/Istanbul sowie Organisation von Wohnraum und Erstanmeldung.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein Dreieck aus Arbeitgeber, Behörden und Verfahrensbevollmächtigtem. Wir übernehmen den Teil, der Zeit kostet.
| Schritt | Arbeitgeber | Erciyes Gateway | Behörden |
|---|---|---|---|
| Vollmacht & Vereinbarung | Unterzeichnet die Vollmacht nach § 81a AufenthG und die Vereinbarung mit der Ausländerbehörde | Bereitet beide Dokumente vor, stimmt sie mit der zuständigen Behörde ab | Ausländerbehörde schließt die Vereinbarung und benennt eine Ansprechperson |
| Anerkennung | Stellt Stellenbeschreibung und Arbeitsvertragsentwurf bereit | Beschafft, übersetzt und beglaubigt Zeugnisse; reicht beim Landesprüfungsamt oder IHK FOSA ein | Prüft die Gleichwertigkeit innerhalb von zwei Monaten nach Vollständigkeit |
| Zustimmung der Arbeitsagentur | Bestätigt Vergütung und Arbeitsbedingungen | Reicht Stellenerklärung und Vertrag ein, beantwortet Rückfragen | Bundesagentur prüft Beschäftigungsbedingungen. Frist: eine Woche |
| Vorabzustimmung | – | Vollständige Akte an die Ausländerbehörde | Erteilt die Vorabzustimmung. Frist: drei Wochen nach vollständiger Akte |
| Visum | – | Bucht den bevorzugten Termin, bereitet die Kandidaten auf das Interview vor | Auslandsvertretung entscheidet. Frist: drei Wochen nach Antrag |
| Einreise & Start | Stellt Arbeitsplatz und Einarbeitung bereit | Organisiert Wohnung, Anmeldung, Bankkonto, Krankenkasse; begleitet den ersten Arbeitstag | Ausländerbehörde erteilt den Aufenthaltstitel nach Einreise |
Fristen nach § 81a Abs. 3 AufenthG und § 36 Abs. 3 BeschV; sie beginnen jeweils mit Vollständigkeit der Unterlagen.
Die meisten Verzögerungen entstehen durch unvollständige Akten. Deshalb prüfen wir jede Unterlage vor der Einreichung auf Vollständigkeit und Form.
In der Regel innerhalb der ersten Woche nach Mandatsstart
Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung laufen über uns
Die Ausländerbehörde erhebt 411 € je Verfahren (§ 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV). Hinzu kommen Gebühren für Anerkennung (je nach Stelle 100–600 €) und Visum (75 €). Wir berechnen alle Gebühren 1:1 weiter.
Die Vorabzustimmung muss innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist, in der Regel sechs Monate, beim Visumantrag vorgelegt werden. Wir buchen den Visumtermin deshalb bereits parallel zur Erteilung.
Ja. Ehepartner und minderjährige Kinder können im beschleunigten Verfahren gleich mit beantragt werden (§ 81a Abs. 1 Satz 2 AufenthG). Für Ehepartner von Fachkräften entfällt der Sprachnachweis.
Dann wird ein Defizitbescheid erteilt. In der Pflege ist der Einstieg als Pflegehilfskraft mit Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung möglich; wir organisieren den Lehrgang direkt mit Ihrer Einrichtung. In Industrieberufen bietet sich die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d AufenthG an.
Sie prüft, ob die Fachkraft zu vergleichbaren Bedingungen wie inländische Beschäftigte eingestellt wird: Gehalt, Arbeitszeit, Tarif. Eine Vorrangprüfung findet für Fachkräfte nicht mehr statt.
Unverbindlich, diskret und persönlich durch Inhaber Mustafa Yildiz.