Berufsrechtliche Hinweise
Stand: Oktober 2026
Tätigkeit und Berufsbezeichnung
Erciyes Gateway ist eine inhabergeführte private Arbeitsvermittlung mit dem Schwerpunkt auf der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus der Türkei für Arbeitgeber in Deutschland sowie auf der Anbahnung deutsch-türkischer Industriepartnerschaften. Die Bezeichnung „Kanzlei“ beschreibt unsere Arbeitsweise als persönlich geführtes Mandat; Erciyes Gateway ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Rechtsberatung durch Kooperationspartner
Rechtsfragen des Aufenthalts- und Arbeitsrechts werden ausschließlich durch kooperierende, in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Migrationsrecht bearbeitet, die der Mandant gesondert beauftragt.
Gesetzliche Grundlagen der Vermittlung
- Private Arbeitsvermittlung ist in Deutschland erlaubnisfrei (§ 296 ff. SGB III). Von Arbeitsuchenden darf keine Vergütung verlangt werden, die über die in § 296 Abs. 3 SGB III genannten Grenzen hinausgeht; Erciyes Gateway erhebt von Kandidatinnen und Kandidaten keine Vergütung.
- Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist in § 81a AufenthG geregelt. Antragsteller ist der Arbeitgeber, der Erciyes Gateway hierfür bevollmächtigt.
- Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen richtet sich nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sowie den jeweiligen Fachgesetzen (z. B. Pflegeberufegesetz).
Faire Rekrutierung im Gesundheitswesen
Bei der Vermittlung von Pflegefachkräften orientieren wir uns am WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel und am Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.
Aufsicht und Mitgliedschaften
Zuständige Industrie- und Handelskammer: Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg.