Kanzleistatut & Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Vermittlungs-, Begleitungs- und Beratungsleistungen von Erciyes Gateway, Inhaber Mustafa Yildiz (nachfolgend „Kanzlei“), gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und sonstigen Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Mandant“). Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nur anerkannt, wenn die Kanzlei ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand
Die Kanzlei erbringt die Vorauswahl und persönliche Fachinterviews von Kandidatinnen und Kandidaten in der Türkei, die Zusammenstellung und Prüfung der Verfahrensunterlagen, die Koordination des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG mit den zuständigen Behörden sowie, nach gesonderter Vereinbarung, Lieferantenaudits und die Anbahnung von B2B-Industriepartnerschaften. Die Entscheidung über die Einstellung trifft ausschließlich der Mandant; die Entscheidung über Zustimmungen und Visa treffen ausschließlich die zuständigen Behörden. Die Kanzlei schuldet keinen Verfahrenserfolg, sondern eine sorgfältige Leistung nach dem Stand der Verwaltungspraxis.
§ 3 Vergütung
- Stufe 1, Mandatsstart: Bedarfsanalyse, Vorselektion und Fachinterviews sind für den Mandanten kostenfrei (0 €). Es wird keine Pauschale („Retainer“) erhoben.
- Stufe 2, Arbeitsantritt: 50 % des vereinbarten Erfolgshonorars werden fällig mit erteiltem Arbeitsvisum und dem ersten tatsächlichen Arbeitstag der vermittelten Fachkraft beim Mandanten.
- Stufe 3, Probezeit: Die restlichen 50 % werden fällig nach Ablauf der regulären sechsmonatigen Probezeit und schriftlicher Bestätigung der Weiterbeschäftigung durch den Mandanten.
Die Höhe des Erfolgshonorars je Vermittlung ergibt sich aus der individuellen Honorarvereinbarung. Die Kanzlei ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§ 4 Garantierte Ersatzbesetzung
Endet ein vermitteltes Arbeitsverhältnis innerhalb der gesetzlichen sechsmonatigen Probezeit, führt die Kanzlei ohne zusätzliche Honorarforderung ein vollständiges Ersatzmandat für dieselbe Position durch. Die Garantie setzt voraus, dass der Mandant die Kanzlei innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Beendigung schriftlich informiert und das Arbeitsverhältnis nicht aus Gründen endete, die der Mandant zu vertreten hat (insbesondere betriebsbedingte Kündigung, wesentliche Abweichung vom vereinbarten Tätigkeitsprofil oder von den vereinbarten Arbeitsbedingungen).
§ 5 Auslagen und Behördengebühren
Gesetzliche Gebühren der Behörden (insbesondere die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG, derzeit 411 €) sowie Gebühren für Beglaubigungen, vereidigte Übersetzungen und Visa werden dem Mandanten 1:1 und ohne Aufschlag weiterberechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Reisekosten für Audits vor Ort werden nach gesonderter Vereinbarung abgerechnet.
§ 6 Mitwirkung des Mandanten
Der Mandant stellt die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen (insbesondere Stellenbeschreibung, Arbeitsvertragsentwurf, Vollmacht nach § 81a AufenthG) vollständig und rechtzeitig zur Verfügung und benennt eine Ansprechperson. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Kanzlei.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Mandats erlangten Informationen vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und der mandatsbezogenen Datenschutzinformation. Der Mandant verpflichtet sich, Kandidatendaten nur für den Zweck der Besetzung der jeweiligen Position zu verwenden.
§ 8 Umgehungsschutz
Stellt der Mandant eine von der Kanzlei vorgestellte Kandidatin oder einen Kandidaten innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung ein, unmittelbar oder über ein verbundenes Unternehmen, gilt die Vermittlung als durch die Kanzlei erfolgt und das Erfolgshonorar wird nach § 3 fällig.
§ 9 Haftung
Die Kanzlei haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Entscheidungen der Behörden, Zeitpläne von Auslandsvertretungen und die Richtigkeit von Angaben Dritter übernimmt die Kanzlei keine Haftung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der türkischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.